Vermögensstrafrecht

Verteidigung bei Betrug, Untreue und finanziellen Vorwürfen.

Vermögensstrafrecht betrifft nicht nur Großkonzerne. Schnell geraten auch Privatpersonen, Angestellte oder kleine Selbstständige ins Visier der Ermittler. Ob Vorwurf des Betrugs beim Online-Handel, Unstimmigkeiten in der Firmenkasse oder Insolvenzprobleme: Es geht oft um Ihre wirtschaftliche Existenz.

Die Ermittlungsbehörden arbeiten hier oft hartnäckig und greifen tief in Ihre Privatsphäre ein – bis hin zur Kontosperrung. Wir vertreten Sie nicht mit juristischem Fachchinesisch, sondern mit einer klaren Strategie, um den Schaden für Ihr Vermögen und Ihre Zukunft so gering wie möglich zu halten.

Betrug (§ 263 StGB)

Der Betrugsvorwurf ist der "Klassiker" unter den Vermögensdelikten. Die Fallkonstellationen sind vielfältig und treffen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten:

  • Eingehungsbetrug: Sie haben Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, und die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vor, Sie hätten von Anfang an gewusst, dass Sie nicht zahlen können.
  • Leistungsbetrug & Subventionsbetrug: Vorwürfe im Zusammenhang mit BAföG, Bürgergeld, Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld.
  • Online- & eBay-Betrug: Streitigkeiten über verkaufte Waren, die strafrechtlich verfolgt werden.

Oft handelt es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten, die zu Unrecht kriminalisiert werden. Wir trennen Zivilrecht von Strafrecht und kämpfen für die Einstellung des Verfahrens.

Untreue & Unterschlagung

Dieser Vorwurf trifft häufig Arbeitnehmer oder Geschäftsführer kleinerer GmbHs. Haben Sie Gelder des Arbeitgebers für private Zwecke genutzt? Oder als Vereinsvorstand Gelder falsch verbucht? Selbst wenn Sie vorhatten, das Geld zurückzuzahlen, steht schnell der Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) im Raum. Wir prüfen genau, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist und ob ein Vorsatz nachweisbar ist.

Insolvenzstrafrecht für Selbstständige

Wenn das eigene Geschäft in die Krise gerät, ist der Druck enorm. Wer den Insolvenzantrag zu spät stellt, riskiert eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenkasse nicht bezahlt) ist eine Straftat, die automatisch verfolgt wird. Wir begleiten Sie durch diese Krise, um Vorstrafen zu vermeiden.

Konto eingefroren? (Vermögensarrest)

Wenn der Staat Vermögen "abschöpfen" will (Einziehung) werden oft private Girokonten oder Geschäftskonten schon während der Ermittlungen eingefroren (Arrest). Sie stehen plötzlich ohne Geld für Miete oder Lebensmittel da.

Hier ist Eile geboten: Wir legen sofort Rechtsmittel ein, um Freibeträge zu sichern und die Konten wieder freizubekommen.

Stand der Informationen: Februar 2026

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