Vermögensstrafrecht betrifft nicht nur Großkonzerne. Schnell geraten auch Privatpersonen, Angestellte oder kleine Selbstständige ins Visier der Ermittler. Ob Vorwurf des Betrugs beim Online-Handel, Unstimmigkeiten in der Firmenkasse oder Insolvenzprobleme: Es geht oft um Ihre wirtschaftliche Existenz.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten hier oft hartnäckig und greifen tief in Ihre Privatsphäre ein – bis hin zur Kontosperrung. Im Wirtschaftsstrafrecht kommt es auf eine durchdachte Wirtschaftsstrafverteidigung an: Wir kämpfen für Sie vor Gericht und vertreten Sie nicht mit juristischem Fachchinesisch, sondern mit einer klaren Strategie, um den Schaden für Ihr Vermögen und Ihre Zukunft so gering wie möglich zu halten.
Betrug (§ 263 StGB)
Der Betrugsvorwurf ist der "Klassiker" unter den Vermögensdelikten. Die Fallkonstellationen sind vielfältig und treffen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten:
- Eingehungsbetrug: Sie haben Waren bestellt oder Dienstleistungen beauftragt, und die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vor, Sie hätten von Anfang an gewusst, dass Sie nicht zahlen können.
- Leistungsbetrug & Subventionsbetrug: Vorwürfe im Zusammenhang mit BAföG, Bürgergeld, Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld.
- Online- & eBay-Betrug: Streitigkeiten über verkaufte Waren, die strafrechtlich verfolgt werden.
Oft handelt es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten, die zu Unrecht kriminalisiert werden. Wir trennen Zivilrecht von Strafrecht und kämpfen für die Einstellung des Verfahrens.
Untreue & Unterschlagung
Dieser Vorwurf trifft häufig Arbeitnehmer oder Geschäftsführer kleinerer GmbHs. Haben Sie Gelder des Arbeitgebers für private Zwecke genutzt? Oder als Vereinsvorstand Gelder falsch verbucht? Selbst wenn Sie vorhatten, das Geld zurückzuzahlen, steht schnell der Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB) im Raum. Wir prüfen genau, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist und ob ein Vorsatz nachweisbar ist.
Insolvenzstrafrecht für Selbstständige
Wenn das eigene Geschäft in die Krise gerät, ist der Druck enorm. Wer den Insolvenzantrag zu spät stellt, riskiert eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung. Auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenkasse nicht bezahlt) ist eine Straftat, die automatisch verfolgt wird. Wir begleiten Sie durch diese Krise, um Vorstrafen zu vermeiden.
Konto eingefroren? (Vermögensarrest)
Wenn der Staat Vermögen "abschöpfen" will (Einziehung) werden oft private Girokonten oder Geschäftskonten schon während der Ermittlungen eingefroren (Arrest). Sie stehen plötzlich ohne Geld für Miete oder Lebensmittel da.
Hier ist Eile geboten: Wir legen sofort Rechtsmittel ein, um Freibeträge zu sichern und die Konten wieder freizubekommen.
Bilanzfälschung
Falsche Angaben in Jahresabschlüssen oder Bilanzen (§ 331 HGB) können als Begleitvorwurf in einem Wirtschaftsstrafverfahren auftauchen. In diesen Fällen begleiten wir den Bilanzrechtsaspekt als Teil der Gesamtverteidigung. Eigenständige Steuerstrafsachen (§ 370 AO) übernehmen wir nicht.
Geldwäsche & Korruption
Geldwäschevorwürfe (§ 261 StGB) treffen immer öfter auch unbeteiligte Dritte: Wer Geld von einem Dritten entgegengenommen hat, ohne die Herkunft zu kennen, kann trotzdem in den Fokus der Ermittler geraten. Besonders betroffen sind Immobilienmakler, Anwälte und Autohändler, die gesetzlichen Geldwäschepräventionspflichten unterliegen. Korruptionsvorwürfe (§§ 331 ff. StGB) betreffen Amtsträger und Mandatsträger, aber auch Geschäftsführer privater Unternehmen. Wir haben Erfahrung mit der Verteidigung in beiden Bereichen und schalten uns so früh wie möglich ein, um Schaden zu begrenzen.
Stand der Informationen: Februar 2026