Wenn die Polizei anruft und mitteilt, dass gegen das eigene Kind ermittelt wird, ist das für Eltern ein Schock. Sorgen um die Schule, die Ausbildungsstelle oder das Studium stehen sofort im Raum.
Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund. In Mannheim wird dies oft zentral im "Haus des Jugendrechts" bearbeitet. Als Verteidiger sorge ich dafür, dass eine Jugendsünde nicht die Zukunft verbaut.
Jugendliche (14 bis 17) & Heranwachsende (18 bis 20)
Ein entscheidender Punkt ist das Alter:
- 14 bis 17 Jahre: Es gilt zwingend das Jugendstrafrecht.
- 18 bis 20 Jahre: Hier entscheidet das Gericht, ob noch "Reifeverzögerungen" vorliegen oder ob schon Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Wir argumentieren hier gezielt für das mildere Jugendrecht, um harte Vorstrafen zu vermeiden.
Sozialstunden statt Gefängnis
Das Jugendstrafrecht greift nicht so schnell zur Freiheitsstrafe wie das Erwachsenenstrafrecht und umfasst viele niederschwellige Maßnahmen.
- Einstellung des Verfahrens: Gegen Ermahnung oder Auflage.
- Erziehungsmaßregeln: Weisungen, Arbeitsstunden (Sozialstunden) oder Täter-Opfer-Ausgleich.
- Zuchtmittel: Verwarnung oder kurzer Jugendarrest (Warnschussarrest), ohne dass eine dauerhafte Haftstrafe verhängt wird.
Stand der Informationen: Februar 2026
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