Wer Opfer einer Gewalttat oder einer anderen Straftat wurde, steht oft unter Schock. Im Strafverfahren fühlen sich viele Betroffene nur als "Beweismittel". Als Ihr Opferanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Vor allem in Mannheim, Heidelberg und der Pfalz begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren – von der Anzeige bis zum Urteil. Mein Ziel ist es, Sie vor einer "Sekundärviktimisierung" (erneute Traumatisierung durch das Verfahren) zu schützen. Wir sind aber auch vor anderen Gerichten bundesweit für Sie tätig.
Die Nebenklage: Aktive Rolle statt Zuschauer
Bei schweren Delikten (z.B. Körperverletzung, Sexualstraftaten, Stalking) können Sie als Nebenkläger auftreten. Das gibt Ihnen starke Rechte:
- Akteneinsicht: Wir erfahren genau, was der Täter ausgesagt hat.
- Anwesenheitsrecht: Sie dürfen während der gesamten Verhandlung anwesend sein, auch bevor Sie ausgesagt haben.
- Fragerecht: Wir können den Täter und Zeugen befragen und Beweisanträge stellen.
Schmerzensgeld (Adhäsionsverfahren)
Warum einen zweiten Zivilprozess führen, wenn man alles in einem Aufwasch erledigen kann? Im sogenannten Adhäsionsverfahren machen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess geltend. Das spart Zeit, Nerven und Kosten.
Zeugenbeistand
Auch wenn keine Nebenklage möglich ist, haben Sie das Recht, sich als Zeuge von einem Anwalt begleiten zu lassen (Zeugenbeistand). Ich bereite Sie auf die Vernehmung vor, sitze neben Ihnen und schreite ein, wenn Fragen der Verteidigung unzulässig oder herabwürdigend sind.
Kosten
Die Angst vor hohen Kosten ist oft unbegründet. Bei schweren Straftaten wird Ihnen ein Anwalt auf Staatskosten beigeordnet. Wird der Täter verurteilt, muss er in der Regel einen Teil der Anwaltskosten erstatten.
Stand der Informationen: Februar 2026