Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Ignorieren Sie diesen Brief nicht, aber leisten Sie ihm auch keine Folge. Der wichtigste Rat lautet jetzt:
Schweigen ist Gold.
Viele Mandanten begehen aus Panik einen schweren Fehler: Sie gehen direkt zur Polizei oder rufen den Sachbearbeiter an, um das "Missverständnis" aufzuklären. Tun Sie das nicht. Alles, was Sie jetzt sagen, landet in Ihrer Akte und kann Ihnen später vor Gericht schaden. Nachteile durch Schweigen dürfen Ihnen nicht entstehen.
Muss ich zur Polizei gehen?
Hier herrscht oft Unsicherheit. Die Antwort lautet in den allermeisten Fällen: Nein.
- Vorladung durch die Polizei: Sie müssen nicht erscheinen. Sie müssen den Termin nicht einmal persönlich absagen.
- Vorladung durch die Staatsanwaltschaft: Hier besteht eine Erscheinungspflicht. Aber: Sie müssen trotzdem keine Aussage machen!
Die Strategie: Erst Akteneinsicht
Als Privatperson ist die Einsicht in die Ermittlungsakte häufig schwieriger und eingeschränkt – als Strafverteidiger fordere ich diese für Sie an. Wir übernehmen den kompletten Prozess:
- Schutzschrift einreichen: Wir zeigen Ihre Verteidigung an. Die Polizei darf Sie ab dann nicht mehr direkt kontaktieren.
- Termin absagen: Wir sagen den Vernehmungstermin für Sie ab.
- Akteneinsicht nehmen: Wir prüfen, welche Beweise tatsächlich vorliegen (z.B. bei Drogendelikten oder Körperverletzung).
- Verteidigung festlegen: Erst danach entscheiden wir gemeinsam über eine Einlassung oder weiteres Schweigen.
Tätigkeitsgebiete in der Region
Wir vertreten Sie gegenüber den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar (Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Frankenthal, Schwetzingen). Als Ihr Verteidiger stehe ich für eine konsequente Vertretung ohne Vorurteile – egal was Ihnen vorgeworfen wird.
Stand der Informationen: Oktober 2025
Kostenlose Ersteinschätzung
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