Haftbefehl & U-Haft

Soforthilfe bei Festnahme und Inhaftierung

Die Verhaftung eines Angehörigen ist eine Extremsituation. Untersuchungshaft (U-Haft) trifft Menschen unvorbereitet und isoliert sie sofort von der Außenwelt.

Wenn ein Haftbefehl vollstreckt wurde, zählt jede Stunde. Der Betroffene wird spätestens am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter vorgeführt. Hier entscheidet sich, ob er in die Justizvollzugsanstalt (JVA) muss oder auf freien Fuß kommt.

Gründe für Untersuchungshaft

Ein Haftbefehl wird nur erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Die häufigsten Haftgründe sind:

  • Fluchtgefahr: Die Justiz nimmt an, der Beschuldigte könnte sich dem Verfahren entziehen (z.B. wegen hoher Straferwartung oder fehlendem festen Wohnsitz).
  • Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Sorge, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
  • Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten schweren Delikten.

Unsere Strategie gegen die Haft

Ich prüfe sofort, ob der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann. Das Ziel ist immer die Freiheit des Mandanten.

  • Haftprüfung: Mündliche Verhandlung vor dem Ermittlungsrichter. Oft erreichen wir hier eine Aussetzung gegen Auflagen (z.B. Meldeauflagen, Kaution).
  • Haftbeschwerde: Überprüfung der Entscheidung durch das nächsthöhere Gericht (z.B. Landgericht Mannheim), wenn Rechtsfehler vorliegen.

Für Angehörige: Was Sie jetzt tun können

Als Angehöriger fühlen Sie sich oft hilflos, da der Kontakt gesperrt ist. Befolgen Sie diese Schritte:

  1. Beauftragen Sie uns: Auch Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder) können den Anwalt beauftragen.
  2. Besuchserlaubnis & Wäsche: Wir kümmern uns um die Besuchserlaubnis (Sprechschein) und klären, welche Kleidung oder Geldmittel in die JVA gebracht werden dürfen.
  3. Keine Briefe über den Fall: Schreiben Sie in Briefen nie über den Tatvorwurf. Die Post wird vom Richter und der Staatsanwaltschaft gelesen!

Stand der Informationen: Februar 2026

Jemand wurde verhaftet?

Wir kümmern uns um den sofortigen Besuch in der JVA.

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