Untersuchungshaft – Haft ohne Verurteilung

Soforthilfe bei Festnahme und Inhaftierung

Die Verhaftung eines Angehörigen ist eine Extremsituation. Untersuchungshaft (U-Haft) trifft Menschen unvorbereitet und isoliert sie sofort von der Außenwelt.

Wenn ein Haftbefehl vollstreckt wurde, zählt jede Stunde. Der Betroffene wird spätestens am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter vorgeführt – dort gilt es, die Haftgründe kritisch zu prüfen. Hier entscheidet sich, ob er in die Justizvollzugsanstalt (JVA) muss oder auf freien Fuß kommt.

Gründe für Untersuchungshaft

Ein Haftbefehl wird nur erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Die häufigsten Haftgründe sind:

  • Fluchtgefahr: Die Justiz nimmt an, der Beschuldigte könnte sich dem Verfahren entziehen (z.B. wegen hoher Straferwartung oder fehlendem festen Wohnsitz).
  • Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Sorge, dass Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden.
  • Wiederholungsgefahr: Bei bestimmten schweren Delikten.

Unsere Strategie gegen die Haft

Ich prüfe sofort, ob der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann. Das Ziel ist immer die Freiheit des Mandanten.

  • Haftprüfung: Mündliche Verhandlung vor dem Ermittlungsrichter. Oft erreichen wir hier eine Aussetzung gegen Auflagen (z.B. Meldeauflagen, Kaution).
  • Haftbeschwerde: Überprüfung der Entscheidung durch das nächsthöhere Gericht (z.B. Landgericht Mannheim).

Für Angehörige: Was Sie jetzt tun können

Als Angehöriger fühlen Sie sich oft hilflos, da der Kontakt gesperrt ist. Befolgen Sie diese Schritte:

  1. Beauftragen Sie uns: Auch Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder) können den Anwalt beauftragen.
  2. Besuchserlaubnis & Wäsche: Wir kümmern uns um die Besuchserlaubnis (Sprechschein) und klären, welche Kleidung oder Geldmittel in die JVA gebracht werden dürfen.
  3. Keine Briefe über den Fall: Schreiben Sie in Briefen nie über den Tatvorwurf. Die Post wird vom Richter und der Staatsanwaltschaft gelesen!

Dauer der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft darf grundsätzlich nicht länger dauern als sechs Monate – es sei denn, das Verfahren ist besonders aufwändig und das Oberlandesgericht verlängert den Haftbefehl (§ 121 StPO). In der Praxis dauert U-Haft in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren manchmal Jahre. Wir nutzen jeden Schritt: Haftprüfungsantrag, Haftbeschwerde, Antrag auf Außervollzugsetzung – um Ihren Angehörigen so schnell wie möglich auf freien Fuß zu bekommen. Je früher wir tätig werden, desto besser sind die Chancen.

Bedingungen in der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft ist keine Strafhaft – Untersuchungsgefangene gelten als unschuldig und haben besondere Rechte. Dennoch sind die Bedingungen oft belastend: Einzelunterbringung, eingeschränkter Besuch, Briefzensur. Als Verteidiger habe ich das Recht auf unüberwachten Besuch in der JVA und kann jederzeit mit Ihnen sprechen. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte auch in der Haft gewahrt bleiben, und sorgen für die notwendige Kommunikation mit Familie und Arbeitgeber.

Außervollzugsetzung und Kautionsstellung

Auch wenn ein Haftbefehl erlassen wurde, bedeutet das nicht zwingend, dass der Beschuldigte in Haft bleiben muss. Das Gericht kann den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug setzen: z.B. Kaution (Sicherheitsleistung), regelmäßige Meldepflicht beim Polizeirevier, Abgabe des Reisepasses oder Hausarrest. Wir verhandeln intensiv über diese Alternativen und ermitteln gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Familie, welche Auflagen realistisch erfüllt werden können.

Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation? Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Wir sind in Mannheim, Heidelberg und bundesweit für Sie tätig – diskret, engagiert und auf Strafrecht spezialisiert.

Stand der Informationen: Februar 2026

Jemand wurde verhaftet?

Wir kümmern uns um den sofortigen Besuch in der JVA.

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