Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – digitale Vorwürfe haben reale strafrechtliche Konsequenzen. Im Gegenteil: Spezialisierte Ermittlungsbehörden (wie die ZAC in Baden-Württemberg) verfolgen Straftaten im Netz mittlerweile mit modernster Technik und hoher Härte.
Vorwurf im Internet? Kein Passwort herausgeben.
Wir prüfen die Beweislage und schützen Ihre Geräte. Kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon.
0621 4820 4502 ANRUFENOb in Mannheim, Heidelberg oder Karlsruhe: Eine unbedachte Äußerung in einem Chat oder eine Bestellung im Ausland kann zu einer Hausdurchsuchung führen. Als Ihr Verteidiger im Internetstrafrecht und Medienstrafrecht kenne ich die technischen Hintergründe und die juristischen Fallstricke.
Beleidigung & "Hate Speech"
Politische Diskussionen in sozialen Medien eskalieren schnell. Was früher am Stammtisch blieb, wird heute gescreenshotet und zur Anzeige gebracht. Wir prüfen genau, ob Ihre Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob tatsächlich eine strafbare Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt. Ziel ist oft die Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Darknet & Postabfang
Im Darknet oder über verschlüsselte Kanäle bestellte Waren werden vom Zoll abgefangen. Viele Mandanten erhalten dann Post von der Polizei, weil eine solche Sendung (oft Betäubungsmittel oder Medikamente) sichergestellt wurde. Außerdem verfolgen Ermittler gezielt Hass-Kommentare und Volksverhetzung online. Der Vorwurf: Einfuhr von BtM. Hier gilt: Schweigen! Dass ein Päckchen an Ihre Adresse geht, beweist nicht, dass Sie es bestellt haben. Wir kämpfen dafür, dass es bei diesem Verdacht bleibt und das Verfahren eingestellt wird.
Sextortion & Erpressung
Ein intimes Videochat-Gespräch wurde heimlich aufgezeichnet, und nun fordert der Täter Geld? Zahlen Sie nicht! Wir unterstützen Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und dabei, dass die Verbreitung des Materials gestoppt wird.
Computerbetrug & Datenhehlerei
Vom Phishing bis zum eBay-Kleinanzeigen-Betrug: Die Vorwürfe sind vielfältig. Oft geraten auch Unschuldige ins Visier, weil ihre Kontodaten von Dritten missbraucht wurden (bspw. Finanzagenten zur Geldwäsche). Wir klären den Sachverhalt auf.
Social-Media-Straftaten & Influencer-Recht
Auch vermeintlich harmlose Posts können strafbar sein: Ein "Like" auf volksverhetzende Inhalte kann unter Umständen Beihilfe bedeuten. Das unbefugte Weitersenden privater Nachrichten oder Fotos Dritter kann eine Straftat nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) darstellen. Werbung mit falschen gesundheitsbezogenen Angaben kann Betrug oder UWG-Verletzungen begründen. Wir verteidigen Sie in allen Konstellationen des modernen Medienstrafrechts und prüfen stets, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.
KI-generierte Inhalte & Deepfakes
Ein neues und wachsendes Rechtsgebiet: KI-generierte pornografische Bilder oder Videos realer Personen (sog. Deepfakes) können nach §§ 184k, 201a StGB sowie den Ehrdelikten (§§ 185, 186 StGB) strafbar sein. Umgekehrt geraten Unschuldige ins Visier der Ermittler, weil jemand mit KI Material in Ihrem Namen erstellt oder verbreitet hat. Wir verteidigen zu Unrecht Beschuldigte und beraten Opfer über die Möglichkeiten einer Strafanzeige und Nebenklage.
Vorwurf trotz Unschuld: Wenn der Account gehackt wurde
Phishing, SIM-Swapping und Kontohacks führen immer öfter dazu, dass fremde Straftaten über Ihre IP-Adresse oder Ihr E-Mail-Konto begangen werden. Die Polizei ermittelt dann gegen Sie. Wir sichern sofort digitale Beweise (z.B. Login-Logs, Gerätedaten) und entlasten Sie durch technisches Gegengutachten. Vertrauen Sie in solchen Fällen auf einen Anwalt, der sowohl die technischen als auch die juristischen Zusammenhänge versteht.
Digitale Beweismittel und Prozessstrategie
Cybercrime-Verfahren werden durch den Umgang mit digitalen Beweismitteln gewonnen oder verloren. Ermittler beschlagnahmen routinemäßig Smartphones, Laptops und ganze Serversysteme. Sobald Geräte in polizeilichem Gewahrsam sind, werden sie forensisch gespiegelt, und jede Datei, jeder Chatverlauf und jeder Browserverlauf steht der Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Unser Vorgehen beginnt, bevor Ihre Daten untersucht werden: Wir fechten den Umfang des Durchsuchungsbeschlusses an, beantragen die sofortige Rückgabe von Geräten, die nicht vom Beschluss erfasst sind, und überwachen die Beweismittelkette aller beschlagnahmten Gegenstände. Vor Gericht befragen wir digitale Sachverständige und legen Schwächen im technischen Beweis der Staatsanwaltschaft offen. Wenn Sie einen Durchsuchungsbeschluss oder eine formelle Ermittlungsbenachrichtigung erhalten haben, rufen Sie uns sofort an – frühzeitiges Handeln ist die Grundlage jeder erfolgreichen Strategie in Cybercrime-Verfahren.
Viele Mandanten fragen, ob eine Kooperation mit den Ermittlern zu einem milderen Ergebnis führt. Die Antwort hängt vollständig davon ab, welche Beweise sich bereits in den Händen der Staatsanwaltschaft befinden. Bevor Sie irgendeine Aussage machen oder ein Gerätepasswort herausgeben, konsultieren Sie uns, damit wir das Risiko einschätzen können. Kooperation, die Informationen offenbart, die den Ermittlern noch nicht bekannt sind, schadet fast immer mehr als sie nützt. Lassen Sie uns zuerst die Akte prüfen – dann beraten wir Sie über das beste Vorgehen.
Haben Sie Fragen zum Internetstrafrecht oder werden Sie wegen Cyberkriminalität verfolgt? Wir bieten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an – diskret, engagiert und auf Internetstrafrecht spezialisiert. Kanzlei Matamoros ist in Mannheim, Heidelberg und bundesweit für Sie tätig.
Stand: Juni 2026
Häufige Fragen
Darf die Polizei meinen PC/Handy behalten?
Ja, zur Auswertung der Beweise. Das kann Monate dauern. Wir beantragen oft die Herausgabe der Geräte oder zumindest eine Datenkopie, damit Sie weiterarbeiten können.
Ich habe im Darknet bestellt – was nun?
Oft fängt der Zoll Briefe ab. Schweigen Sie. Nur weil ein Brief an Sie adressiert war, ist noch nicht bewiesen, dass Sie ihn bestellt haben. Wir prüfen die Beweislage.
Vorladung wegen Cybercrime?
Keine Passwörter herausgeben. Erst Akteneinsicht.
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