Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – digitale Vorwürfe haben reale strafrechtliche Konsequenzen. Im Gegenteil: Spezialisierte Ermittlungsbehörden (wie die ZAC in Baden-Württemberg) verfolgen Straftaten im Netz mittlerweile mit modernster Technik und hoher Härte.
Ob in Mannheim, Heidelberg oder Karlsruhe: Eine unbedachte Äußerung in einem Chat oder eine Bestellung im Ausland kann zu einer Hausdurchsuchung führen. Als Ihr Verteidiger im Internetstrafrecht und Medienstrafrecht kenne ich die technischen Hintergründe und die juristischen Fallstricke.
Beleidigung & "Hate Speech"
Politische Diskussionen in sozialen Medien eskalieren schnell. Was früher am Stammtisch blieb, wird heute gescreenshotet und zur Anzeige gebracht. Wir prüfen genau, ob Ihre Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder ob tatsächlich eine strafbare Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt. Ziel ist oft die Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Darknet & Postabfang
Im Darknet oder über verschlüsselte Kanäle bestellte Waren werden vom Zoll abgefangen. Viele Mandanten erhalten dann Post von der Polizei, weil eine solche Sendung (oft Betäubungsmittel oder Medikamente) sichergestellt wurde. Außerdem verfolgen Ermittler gezielt Hass-Kommentare und Volksverhetzung online. Der Vorwurf: Einfuhr von BtM. Hier gilt: Schweigen! Dass ein Päckchen an Ihre Adresse geht, beweist nicht, dass Sie es bestellt haben. Wir kämpfen dafür, dass es bei diesem Verdacht bleibt und das Verfahren eingestellt wird.
Sextortion & Erpressung
Ein intimes Videochat-Gespräch wurde heimlich aufgezeichnet, und nun fordert der Täter Geld? Zahlen Sie nicht! Wir unterstützen Sie bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und dabei, dass die Verbreitung des Materials gestoppt wird.
Computerbetrug & Datenhehlerei
Vom Phishing bis zum eBay-Kleinanzeigen-Betrug: Die Vorwürfe sind vielfältig. Oft geraten auch Unschuldige ins Visier, weil ihre Kontodaten von Dritten missbraucht wurden (bspw. Finanzagenten zur Geldwäsche). Wir klären den Sachverhalt auf.
Social-Media-Straftaten & Influencer-Recht
Auch vermeintlich harmlose Posts können strafbar sein: Ein "Like" auf volksverhetzende Inhalte kann unter Umständen Beihilfe bedeuten. Das unbefugte Weitersenden privater Nachrichten oder Fotos Dritter kann eine Straftat nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) darstellen. Werbung mit falschen gesundheitsbezogenen Angaben kann Betrug oder UWG-Verletzungen begründen. Wir verteidigen Sie in allen Konstellationen des modernen Medienstrafrechts und prüfen stets, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist.
KI-generierte Inhalte & Deepfakes
Ein neues und wachsendes Rechtsgebiet: KI-generierte pornografische Bilder oder Videos realer Personen (sog. Deepfakes) können nach §§ 184k, 201a StGB sowie den Ehrdelikten (§§ 185, 186 StGB) strafbar sein. Umgekehrt geraten Unschuldige ins Visier der Ermittler, weil jemand mit KI Material in Ihrem Namen erstellt oder verbreitet hat. Wir verteidigen zu Unrecht Beschuldigte und beraten Opfer über die Möglichkeiten einer Strafanzeige und Nebenklage.
Vorwurf trotz Unschuld: Wenn der Account gehackt wurde
Phishing, SIM-Swapping und Kontohacks führen immer öfter dazu, dass fremde Straftaten über Ihre IP-Adresse oder Ihr E-Mail-Konto begangen werden. Die Polizei ermittelt dann gegen Sie. Wir sichern sofort digitale Beweise (z.B. Login-Logs, Gerätedaten) und entlasten Sie durch technisches Gegengutachten. Vertrauen Sie in solchen Fällen auf einen Anwalt, der sowohl die technischen als auch die juristischen Zusammenhänge versteht.
Haben Sie Fragen zum Internetstrafrecht oder werden Sie wegen Cyberkriminalität verfolgt? Wir bieten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung an – diskret, engagiert und auf Internetstrafrecht spezialisiert. Kanzlei Matamoros ist in Mannheim, Heidelberg und bundesweit für Sie tätig.
Stand der Informationen: Februar 2026
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