Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) ist eines der härtesten Rechtsgebiete. Schon der Besitz kleiner Mengen kann zu Hausdurchsuchungen führen und – oft schlimmer als die Strafe selbst – den Führerschein kosten.
Ob Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy oder Heroin: Die Polizei in Mannheim, Heidelberg und der Pfalz kontrolliert streng. Die Vorwürfe reichen von Erwerb und Besitz bis hin zum "Handeltreiben" oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln. Im BtM-Strafrecht gilt: Drogenvorwürfe muss man früh und konsequent verteidigen – bevor sich die Aktenlage festigt.
Eigenbedarf vs. Handeltreiben
Die Weichenstellung für das Verfahren: Wird Ihnen nur der Konsum/Besitz oder der Handel vorgeworfen? Indizien für Handel sind oft Bargeld in szenetypischer Stückelung, Feinwaagen oder Verpackungsmaterial (Baggies). Wir analysieren die Akte, um den Vorwurf des Handels frühzeitig zu entkräften.
Die "nicht geringe Menge"
Hier entscheidet sich oft, ob eine Bewährungsstrafe noch möglich ist. Die Grenzwerte richten sich nach dem Wirkstoffgehalt (z.B. THC, Kokainhydrochlorid) und nicht nach dem Bruttogewicht. Ich bestehe auf exakte Wirkstoffgutachten, um hier das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
EncroChat & SkyECC & Anom
In den letzten Jahren basieren viele Verfahren auf entschlüsselten Chat-Daten (EncroChat, SkyECC, Anom). Die Verwertbarkeit dieser Daten ist rechtlich hochumstritten, wenn auch mittlerweile weitgehend gerichtlich bejaht.
Führerschein und Drogenvorwurf
Bei einem BtM-Vorwurf – selbst beim ersten Besitz von Cannabis – leiten die Behörden fast automatisch ein Fahrerlaubnisprüfungsverfahren ein. Die Führerscheinbehörde fordert ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung. Wer sich wegen regelmäßigen Konsums nicht mehr als fahrtüchtig erweist, riskiert den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Wir koordinieren beide Verfahren parallel und beraten Sie präzise dazu, welche Aussagen im Strafverfahren keine negativen Rückwirkungen auf das Fahrerlaubnisverfahren haben – denn ein unüberlegter Satz kann gleichzeitig im Strafverfahren und im Fahrerlaubnisverfahren erheblichen Schaden anrichten.
Cannabis-Legalisierung 2024: Was hat sich geändert?
Seit dem 1. April 2024 ist der private Besitz von bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum sowie der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen für Erwachsene grundsätzlich erlaubt. Dies bedeutet jedoch nicht straffreies Handeln in jedem Fall: In Schulen, auf Spielplätzen oder in unmittelbarer Nähe dazu bleibt der Besitz verboten. Zudem bleibt der Handel mit Cannabis außerhalb der legalen Cannabis Clubs (Social Clubs) strafbar. Viele laufende Verfahren können auf Grundlage der neuen Rechtslage eingestellt oder einer Revision zugänglich gemacht werden.
Strafmaß & Strafrahmen
Der einfache Besitz oder Erwerb von BtM (§ 29 BtMG) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Handel, Einfuhr oder bei bandenmäßiger Begehung (§ 30 BtMG) drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren. Auch eine drohende Sicherheitsbeschlagnahme von Fahrzeugen oder Immobilien, die als Tatmittel genutzt wurden, ist zu bedenken. Wir prüfen alle Möglichkeiten – von der Einstellung gegen Geldauflage bis zur Bewährungsstrafe.
Drogenvorwurf erhalten? Wir analysieren Ihre Akte und den Wirkstoffgehalt kostenlos in einer telefonischen Ersteinschätzung. Kanzlei Matamoros verteidigt in Mannheim, Heidelberg und bundesweit in allen BtM-Verfahren.
Stand der Informationen: Februar 2026
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Schweigen Sie. Wir prüfen die Akte und den Wirkstoffgehalt.
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