Drogen & BtM-Recht

Eigenbedarf oder Handel? Wir kämpfen für Ihr Recht.

Das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) ist eines der härtesten Rechtsgebiete. Schon der Besitz kleiner Mengen kann zu Hausdurchsuchungen führen und – oft schlimmer als die Strafe selbst – den Führerschein kosten.

Ob Cannabis, Kokain, Amphetamine, Ecstasy oder Heroin: Die Polizei in Mannheim, Heidelberg und der Pfalz kontrolliert streng. Die Vorwürfe reichen von Erwerb und Besitz bis hin zum "Handeltreiben" oder der Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Eigenbedarf vs. Handeltreiben

Die Weichenstellung für das Verfahren: Wird Ihnen nur der Konsum/Besitz oder der Handel vorgeworfen? Indizien für Handel sind oft Bargeld in szenetypischer Stückelung, Feinwaagen oder Verpackungsmaterial (Baggies). Wir analysieren die Akte, um den Vorwurf des Handels frühzeitig zu entkräften.

Die "nicht geringe Menge"

Hier entscheidet sich oft, ob eine Bewährungsstrafe noch möglich ist. Die Grenzwerte richten sich nach dem Wirkstoffgehalt (z.B. THC, Kokainhydrochlorid) und nicht nach dem Bruttogewicht. Ich bestehe auf exakte Wirkstoffgutachten, um hier das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

EncroChat & SkyECC & Anom

In den letzten Jahren basieren viele Verfahren auf entschlüsselten Chat-Daten (EncroChat, SkyECC, Anom). Die Verwertbarkeit dieser Daten ist rechtlich hochumstritten, wenn auch mittlerweile weitgehend gerichtlich bejaht.

Stand der Informationen: Februar 2026

BtM-Vorwurf erhalten?

Schweigen Sie. Wir prüfen die Akte und den Wirkstoffgehalt.

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