Ein Urteil ist ein Schock, aber noch lange kein Endergebnis. Richter machen Fehler. Zeugen lügen. Beweise werden falsch gewürdigt. Das Rechtsmittelsystem gibt uns die Chance, diese Fehler zu korrigieren.
Wichtig: Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln beträgt genau eine Woche ab der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Wenn Sie diese Frist verpassen, wird das Urteil rechtskräftig und Sie müssen die Strafe hinnehmen.
Berufung: Die zweite Chance
Gegen Urteile des Amtsgerichts (z.B. in Mannheim, Heidelberg, Weinheim) ist die Berufung möglich. Das Besondere: Der Prozess wird komplett neu aufgerollt.
- Neue Beweisaufnahme: Zeugen werden erneut vernommen.
- Neue Tatsachen: Wir können neue Beweise einführen, die in der ersten Instanz vergessen wurden.
- Strategiewechsel: Wir können die eventuell Verteidigungsstrategie komplett anpassen.
Revision: Die Suche nach dem Rechtsfehler
Gegen Urteile des Landgerichts (Große Strafkammer in der ersten Instanz und Kleine Strafkammer in der Berufungsinstanz) gibt es nur die Revision. Hier werden keine Zeugen mehr gehört. Das Revisionsgericht (OLG Karlsruhe oder BGH) prüft das schriftliche Urteil nur auf juristische Fehler.
Die Revision ist die "Mathematik des Rechts". Wir suchen nach:
- Verfahrenshindernissen: Wurden alle Anträge ordnungsgemäß beschieden? Waren alle wichtigen Personen stets anwesend?
- Verletzung materiellen Rechts: Hat der Richter das Gesetz falsch ausgelegt? Sind die Beweise logisch widersprüchlich begründet?
Unsere Expertise vor den Obergerichten
Die Revision erfordert akribische Arbeit am Schreibtisch. Wir verteidigen Ihre Interessen unter anderem vor dem Landgericht Mannheim, dem Oberlandesgericht Karlsruhe und vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Wir übernehmen allerdings auch Verfahren vor anderen Gerichten!
Stand der Informationen: Februar 2026
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