Körperverletzung & Tötung

Schlägerei oder Notwehr? Wir klären den Sachverhalt.

Eine körperliche Auseinandersetzung geschieht oft in Sekundenbruchteilen – im Nachtleben, bei häuslichen Streitigkeiten oder aus einer emotionalen Ausnahmesituation heraus. Die Folgen können jedoch Jahre andauern.

Ob auf den Planken, im Jungbusch oder auf Weinfesten in der Pfalz: Wenn Alkohol im Spiel ist, eskaliert Streit schnell. Oft steht Aussage gegen Aussage.

Gefährliche vs. Einfache Körperverletzung

Der Unterschied ist gravierend:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Ein Schlag mit der Hand. Hier ist oft eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Wenn ein "gefährliches Werkzeug" (z.B. Glasflasche, beschuhter Fuß) genutzt wird oder mehrere Personen gemeinsam angreifen ("zu zweit"). Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.

Die Strategie: Notwehr (§ 32 StGB)

Viele Mandanten haben nicht angefangen, sondern sich nur verteidigt. Wer sich wehrt, handelt nicht rechtswidrig. Der wirkliche Straftäter ist aber nicht immer der, der zuerst anruft oder stärker blutet. Wir arbeiten den Sachverhalt akribisch auf, benennen Zeugen und prüfen Überwachungsvideos, um eine Notwehrlage zu beweisen.

Tötungsdelikte (Mord & Totschlag)

Bei Vorwürfen wie Totschlag oder Mord (§ 211 StGB) geht es um alles. In diesen Fällen müssen Sie zwingend schweigen. Jeder Satz gegenüber der Mordkommission kann später das Urteil "lebenslänglich" bedeuten. Ich stehe Ihnen als Verteidiger zur Seite – diskret und kämpferisch.

Schmerzensgeld abwehren

Neben der Strafe drohen hohe zivilrechtliche Forderungen. Opferanwälte nutzen oft das sogenannte Adhäsionsverfahren, um Schmerzensgeld noch im Strafprozess geltend zu machen. Wir sorgen dafür, dass diese Forderungen abgewehrt werden.

Stand der Informationen: Februar 2026

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