Ihr Anwalt für Körperverletzung in Mannheim

Strafverteidigung bei Schlägerei, Notwehr & Tötungsdelikten.

Diskrete Ersteinschätzung | 24/7 Soforthilfe | Aktuell: Auch über die Ostertage erreichbar

Eine körperliche Auseinandersetzung in Mannheim oder der Rhein-Neckar-Region geschieht oft in Sekundenbruchteilen – im Nachtleben, bei häuslichen Streitigkeiten oder aus einer Ausnahmesituation heraus.

Wenn eine Vorladung wegen Körperverletzung im Briefkasten liegt, drohen weitreichende Konsequenzen. Als Ihr Strafverteidiger vor Ort schützen wir Ihre Rechte ab der ersten Minute.

Gefährliche vs. Einfache Körperverletzung

Im Strafrecht ist der Unterschied beim Tatvorwurf gravierend:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Ein Schlag mit der Hand. Hier erreichen wir als Verteidiger oft eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, ohne dass es zu einer Vorstrafe kommt.
  • Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Wenn ein "gefährliches Werkzeug" (z.B. Glasflasche, beschuhter Fuß) genutzt wird oder mehrere Personen gemeinsam angreifen ("zu zweit"). Hier droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten.

Die Strategie des Anwalts: Notwehr (§ 32 StGB)

Viele unserer Mandanten haben nicht angefangen, sondern sich nur verteidigt. Wer sich wehrt, handelt nicht rechtswidrig. Der wirkliche Straftäter ist aber nicht immer der, der zuerst bei der Polizei Mannheim anruft oder stärker blutet. Wir beantragen Akteneinsicht, arbeiten den Sachverhalt akribisch auf, benennen Zeugen und prüfen Überwachungsvideos, um eine Notwehrlage zu beweisen.

Tötungsdelikte (Mord & Totschlag)

Bei Vorwürfen wie Totschlag oder Mord (§ 211 StGB) geht es um alles. In diesen Fällen müssen Sie zwingend schweigen – insbesondere bei einer Beschuldigtenvernehmung. Jeder Satz gegenüber der Kriminalpolizei kann später das Urteil "lebenslänglich" bedeuten. Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger sofort zur Seite – diskret und kämpferisch.

Häufige Fragen zur Körperverletzung

Wann ist es Notwehr?

Notwehr (§ 32 StGB) liegt vor, wenn Sie einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abwenden. Die Verteidigung muss dabei 'erforderlich' sein. Wir prüfen genau, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorlagen und argumentieren entsprechend gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Muss ich Schmerzensgeld zahlen?

Neben der Strafe drohen oft zivilrechtliche Forderungen. Opferanwälte versuchen häufig, Schmerzensgeld direkt im Strafprozess einzuklagen (Adhäsionsverfahren). Als Ihre Anwälte wehren wir diese Ansprüche ab, damit Sie sich voll auf die strafrechtliche Verteidigung konzentrieren können.

Stand der rechtlichen Informationen: April 2026

Vorwurf Körperverletzung?

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