Eine körperliche Auseinandersetzung geschieht oft in Sekundenbruchteilen – im Nachtleben, bei häuslichen Streitigkeiten oder aus einer Ausnahmesituation heraus.
Vorladung erhalten? Keine Aussage machen.
Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden. Wir prüfen zuerst die Aktenlage – kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon.
0621 4820 4502 ANRUFENGefährliche vs. Einfache Körperverletzung
Der Unterschied beim Tatvorwurf ist gravierend:
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Z.B. ein Schlag mit der Hand. Oft erreichen wir eine Verfahrenseinstellung ohne Vorstrafe.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Bei Einsatz eines Werkzeugs (Flasche, beschuhter Fuß) oder gemeinschaftlicher Begehung. Mindeststrafe: 6 Monate Freiheitsstrafe.
Verteidigungsstrategie: Notwehr (§ 32 StGB)
Als Anwalt für Körperverletzung in Mannheim erlebe ich täglich, dass viele Mandanten sich lediglich verteidigt haben. Wer sich wehrt, handelt nicht rechtswidrig – aber der wirkliche Straftäter ist nicht immer der, der zuerst die Polizei ruft. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Zeugenaussagen und Überwachungsvideos, um Ihre Notwehrlage objektiv darzulegen.
Tötungsdelikte (Mord & Totschlag)
Bei Vorwürfen wie Totschlag oder Mord (§ 211 StGB) geht es um alles. Schweigen Sie – insbesondere bei einer Beschuldigtenvernehmung. Jeder Satz gegenüber der Kriminalpolizei kann das Verfahren maßgeblich beeinflussen.
Körperverletzung in Beziehungen und im Haushalt
Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt stellen eine besondere Herausforderung dar: Oft ruft der verletzte Partner die Polizei, möchte aber keine Strafanzeige erstatten. Doch sobald die Polizei eingetroffen ist, leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein – unabhängig vom Willen des Opfers. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Sicht des Sachverhalts frühzeitig darzulegen. Schweigen und Kooperation mit dem Anwalt statt vorschneller Aussage ist auch hier der wichtigste Grundsatz. Eine Einstellung des Verfahrens oder eine Bewährungsstrafe sind in diesen Konstellationen häufig erreichbar.
Häufige Fragen
Wann liegt Notwehr vor?
Notwehr (§ 32 StGB) setzt einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff voraus. Die Verteidigung muss erforderlich und geboten sein. Wir prüfen diese Voraussetzungen und argumentieren entsprechend gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Muss ich Schmerzensgeld zahlen?
Opferanwälte versuchen häufig, Schmerzensgeld direkt im Strafprozess einzuklagen (Adhäsionsverfahren). Wir wehren diese Ansprüche ab.
Weitere Antworten finden Sie in unseren FAQ.
Gefährliche und schwere Körperverletzung
Das Gesetz unterscheidet mehrere Qualifikationsstufen: Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt vor, wenn die Tat mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug (auch eine Glasflasche), durch einen hinterlistigen Überfall oder von mehreren Personen gemeinschaftlich begangen wurde. Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) setzt einen dauerhaften erheblichen Schaden voraus, etwa den Verlust eines Auges oder einer Hand. Der Strafrahmen reicht dann bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Wir analysieren jede Fallkonstellation genau, um den Tatvorwurf auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Häufig spielen Alkohol oder Drogen eine Rolle – das kann je nach Einzelfall strafmildernd oder strafschärfend wirken. Wir holen frühzeitig Sachverständigengutachten ein und prüfen, ob die vorgeworfene Handlung überhaupt den Tatbestand erfüllt. Ziel ist in allen Fällen, eine Vorstrafe zu vermeiden und Ihre Zukunft zu schützen.
Haben Sie einen Körperverletzungsvorwurf erhalten? Wir prüfen Ihre Situation kostenlos am Telefon. Als Ihr Körperverletzungs-Anwalt ist die Kanzlei Matamoros in Mannheim, Heidelberg und bundesweit tätig – mit Erfahrung in allen Stufen der Körperverletzungsdelikte.
Stand: April 2026