Im Verkehrsstrafrecht steht oft die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Gerade im Umland von Heidelberg und Mannheim, wo die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel unzuverlässig sein kann, stellt dies eine erhebliche Einschränkung dar. Ohne Führerschein droht vielen Mandanten die Kündigung.
Wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt? Haben Sie Post wegen einer Unfallflucht erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Als Verkehrsstrafrecht-Anwalt in Mannheim verteidigen wir Sie bei allen Straftaten im Straßenverkehr – je früher wir eingreifen, desto höher die Chancen, dass Sie mobil bleiben.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Die klassische „Fahrerflucht“ passiert schnell: Ein Parkrempler, Panik, Wegfahren. Aber Vorsicht: Wer sich erst am nächsten Tag meldet, begeht oft schon eine Straftat. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Wir prüfen, ob Sie den Unfall überhaupt bemerken konnten (akustische/visuelle Wahrnehmbarkeit) und kämpfen für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage.
Trunkenheitsfahrt & Drogen am Steuer
Ab 1,1 Promille (BAK) gelten Sie als „absolut fahruntüchtig“ (§ 316 StGB). Aber auch schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren) hinzukommen. Bei Drogen oder Alkohol droht neben der Strafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren) sowie die gefürchtete MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis – Ein riesiger Unterschied
- Fahrverbot (1-3 Monate): Sie geben Ihren Führerschein ab und erhalten ihn danach automatisch zurück. Die Idee dahinter: Eine Zeit lang nicht zu fahren, dient als Strafe.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Ihr Führerschein wird „vernichtet“. Sie müssen nach einer Sperrfrist einen komplett neuen beantragen (oft ist dafür eine MPU erforderlich). Die Idee dahinter: Sie gelten als gefährlich und dieser Gefahr muss begegnet werden. Unser Ziel ist es, die Entziehung in ein Fahrverbot „umzuwandeln“.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Dieser „Raserparagraph“ wird heutzutage sehr weit ausgelegt. Auch ein „grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fortbewegen“ nur um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, ist strafbar. Hier wird oft das Auto als Tatmittel eingezogen. Wir verteidigen Ihr Eigentum und Ihre Freiheit.
Kennzeichenmissbrauch & Fahren ohne Fahrerlaubnis
Auch das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie der Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) sind Straftaten, die zu Vorstrafen führen können. Häufig kommen diese Fälle kombiniert mit anderen Verkehrsdelikten vor. Wir verteidigen Sie kompetent in allen verkehrsstrafrechtlichen Konstellationen und prüfen, ob Einstellungsmöglichkeiten bestehen.
MPU: Was tun, wenn sie droht?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Betroffene die größte Hürde auf dem Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Wer zweimal mit über 1,6 Promille erwischt wurde oder auffällig unter Drogeneinfluss am Steuer saß, muss in der Regel eine MPU absolvieren. Wir beraten Sie zur optimalen Vorbereitung und klären, ob und wann die MPU sinnvoll ist. In manchen Fällen lässt sich die Anordnung der MPU auch gerichtlich anfechten.
Was passiert nach der Verurteilung?
Nach einem rechtskräftigen Urteil beginnt häufig der Kampf um die Neueinteilung des Fahrverbots (günstige Verbüßung in der Urlaubszeit, Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis). Außerdem prüfen wir, ob eine Berufung oder Revision erfolgversprechend ist und ob Eintragungen im Fahreignungsregister (Flensburg) vermieden oder gelöscht werden können. Unser Ziel ist immer, Ihren Führerschein zu retten oder die Zeit ohne Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten.
Informationsstand: Februar 2026
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