Häufig gestellte Fragen

Bei mir findet gerade eine Hausdurchsuchung statt

Willigen Sie in nichts ein und sagen Sie nichts. Nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf.

Notfallnummer
0151 685 689 69
Ein Angehöriger wurde festgenommen – was soll ich tun?

Nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf. Wir besuchen Ihren Angehörigen je nach Entfernung in der Regel noch am selben Tag und legen Rechtsbehelfe ein, soweit Aussicht auf Erfolg besteht.

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Ich habe eine Vorladung erhalten – was soll ich tun?

Nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf. Wenn die Vorladung von der Polizei stammt, sagen wir zunächst den Termin ab und nehmen Akteneinsicht. Dann besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn die Vorladung vom Staatsanwalt oder Richter stammt, müssen Sie grundsätzlich erscheinen. Das sollten Sie nicht ohne Rechtsanwalt tun.

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Grundregeln für Beschuldigte

Sie sollten jegliche Kooperation verweigern. Dazu gehört vor allem das Schweigen gegenüber allen: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, aber auch Freunden und Familie. Kein Wort! Leisten Sie allerdings gegenüber den Beamten auch nicht Widerstand. Das bedeutet: Verhalten Sie sich ausschließlich passiv!

Dazu gibt es zwei Ausnahmen:

  1. Sie sollten insoweit aktiv werden, um einen Rechtsanwalt auf Ihre Seite zu ziehen. Dazu haben Sie IMMER das Recht nach § 137 StPO: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.“
  2. Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen (siehe nächste Frage).
Muss ich Angaben zu meiner Person machen?

Ja. Diese beschränken sich aber auf:

  1. Vor-, Familien- und Geburtsnamen
  2. Geburtstag und Geburtsort
  3. Familienstand
  4. Beruf
  5. Wohnadresse
  6. Staatsangehörigkeit
Wieso ist es so wichtig, sich früh einen Strafverteidiger zu holen?
  1. Im Ermittlungsverfahren prüft der Strafverteidiger, wie durch eine Einlassung oder Stellungnahme frühzeitig effektiv die Hauptverhandlung beeinflusst werden kann. Es gilt insbesondere zu verhindern, dass sich eine „Version des Geschehens“ in den Köpfen der Beteiligten verfestigen kann.
  2. Im Ermittlungsverfahren sorgt der Strafverteidiger dafür, dass alle wichtigen Beweise von der Staatsanwaltschaft oder notfalls auch selbst ermittelt und vor allem auch gesichert werden.
  3. Im Ermittlungsverfahren gehen einige Maßnahmen bereits mit erheblichen Belastungen einher. Darunter fallen nicht nur Hausdurchsuchungen, sondern auch die Vernehmung beispielsweise von Freunden oder Kollegen. Unser Ziel ist es diese Belastungen zu verringern, indem die Maßnahmen anders durchgeführt werden oder Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wird im Rahmen der Hausdurchsuchung beispielsweise Ihr Computer beschlagnahmt, setzt sich der Strafverteidiger dafür ein, dass Sie eine digitale Kopie Ihrer Daten erhalten.
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Mit welchen Kosten der Strafverteidigung muss ich rechnen?

Ohne besondere Vereinbarung richten sich die Kosten nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese Gebühren ermöglichen in der Regel jedoch nicht eine Beschäftigung mit Ihrem Mandat in ausreichendem zeitlichen Umfang. Deswegen vereinbaren wir in der Regel eine Pauschalvergütung, die sich am Aufwand orientiert, der für die gebotene Strafverteidigung erwartet wird. Anders als bei Stundensätzen stehen die Kosten für Sie jedoch von Anfang an transparent fest. Bei der Zahlungsweise berücksichtigen wir selbstverständlich Ihre finanzielle Situation.

In besonderen Ausnahmefällen wird auch nach RVG abgerechnet. Häufig ist in diesen Fällen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich – dann übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten. Wir prüfen das sofort für Sie.

Das persönliche Erstgespräch bei uns in der Kanzlei oder über Videoanruf ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.

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Was ist ein Pflichtverteidiger?

Das Gesetz sieht vor, dass es in manchen Fällen „um so viel geht“, dass es nicht hinzunehmen wäre, dass ein Beschuldigter ohne einen Strafverteidiger gestellt ist (sog. notwendige Verteidigung). Die Fälle sind in § 140 StPO aufgelistet, insbesondere geht es um Beschuldigte in Untersuchungshaft oder Fälle mit einer Straferwartung über einem Jahr Freiheitsstrafe. Hat der Beschuldigte in diesen Fällen einen Wahlanwalt noch nicht beauftragt, kümmert sich der Staat um die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Von den Vermögensverhältnissen ist das nicht abhängig.

Der Beschuldigte darf sich dabei auch einen Strafverteidiger aussuchen. Von diesem Recht sollte er unbedingt Gebrauch machen, denn manche Pflichtverteidiger müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, zur Vermeidung von Arbeit oder zur Gutstellung mit dem Gericht nur unzureichend zu verteidigen.

Übrigens: Für die Frage, wer am Ende die Kosten des Strafverteidigers trägt, ist die Unterscheidung Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger irrelevant. Für den Pflichtverteidiger trägt der Staat zwar am Anfang die Kosten, diese holt er sich im Falle einer Verurteilung jedoch zurück. Im Falle eines Freispruches erhält der Freigesprochene seine Kosten (im gesetzlichen Rahmen) für den Wahlanwalt ebenfalls zurück. Eine Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht.

„Bester Anwalt“ – Was macht einen guten Anwalt aus?

Für einen guten Strafverteidiger sind neben fachlicher Kompetenz verschiedene Eigenschaften wichtig:

  • Diskretion
  • Engagement
  • Weitsicht
  • Erreichbarkeit
  • Durchsetzungsstärke
  • Individuelle Mandatsbearbeitung
  • Einseitigkeit
  • Bundesweite Tätigkeit

Lesen Sie in den folgenden Punkten, wie wir diese Werte leben.

Werte eines Strafverteidigers – Diskretion

Absolute Diskretion bildet das Fundament unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir verstehen, dass unsere Mandanten uns ihre sensibelsten Angelegenheiten anvertrauen, und nehmen diese Verantwortung außerordentlich ernst. Viele Informationen und Daten gelangen nicht einmal in die Ermittlungsakte und sind damit besonders schützenswert. Wir setzen konsequent auf Software-Lösungen mit lokaler Datenhaltung oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gehen damit über die üblichen Maßnahmen weit hinaus. Ihre persönlichen Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht an Drittanbieter wie Google oder andere Cloud-Services weitergegeben.

Ob wir mit Ihnen per unverschlüsselter E-Mail kommunizieren dürfen, werden wir Sie fragen. Für besonders schützenswerte Kommunikation können wir PGP-verschlüsselte E-Mails empfangen und verarbeiten. Bei ganz besonders sensiblen Mandaten entwickeln wir gerne zusätzliche Schutzmaßnahmen, die über unsere bereits hohen Standards hinausgehen. Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine auf Ihren Fall abgestimmte Lösung. Ihr Vertrauen verdient unseren besten Schutz.

Ausgenommen davon sind grundsätzlich Zahlungsinformationen sowie damit einhergehend die Information, dass irgendein Mandatsverhältnis besteht. Diese lassen sich im Rahmen von Kommunikation und Zahlungsabwicklung mit üblichen Maßnahmen nicht sinnvoll von allen Dritten fernhalten, bspw. Banken.

Werte eines Strafverteidigers – Weitsicht

Primäres Ziel der Strafverteidigung ist es eine Verurteilung zu verhindern oder die Strafe gering zu halten. Daneben gilt es jedoch eine Vielzahl von weiteren Aufgaben im Blick zu halten. Dazu zählt insbesondere der Umgang mit der Presse und die Berücksichtigung von sonstigen Rechtsfolgen. Darauf machen wir Sie aufmerksam und verweisen Sie in schwierigen Fällen an entsprechend spezialisierte Kollegen.

Werte eines Strafverteidigers – Erreichbarkeit

Wir verstehen, dass Strafverfahren für unsere Mandanten mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind und ein regelmäßiger Informationsbedarf besteht. Die persönliche Begleitung und Beratung während des gesamten Verfahrens stellt daher einen zentralen Baustein der anwaltlichen Tätigkeit dar. Wir haben uns verpflichtet, auf Ihre Anfragen grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zu reagieren und zeitnahe Beratungstermine zu ermöglichen. Diese verlässliche Erreichbarkeit gewährleistet, dass Sie in allen Phasen des Verfahrens optimal informiert und betreut sind.

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Werte eines Strafverteidigers – Durchsetzungsstärke

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der den Konflikt zum Selbstzweck erhebt, sind wir nicht die richtige Kanzlei für Sie. Wir lösen viele Probleme effektiv durch strategischen Dialog mit der Justiz. Wo ein Konflikt jedoch in Ihrem Interesse liegt, führen wir ihn mit aller Konsequenz

Werte eines Strafverteidigers – Individuelle Mandatsbearbeitung

Jeder Fall ist anders. Hinter jedem Tatvorwurf steht Ihre individuelle Lebensgeschichte. Das vergessen wir bei der Mandatsbearbeitung nicht. Sie sind in den meisten Fällen auch die wichtigste Informationsquelle: Nur Sie wissen was wirklich passiert ist, und nur Sie wissen welche Interessen wir verfolgen sollen.

Werte eines Strafverteidigers – Einseitigkeit

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet nur Ihre Interessen zu vertreten. Dafür steht ihm ein sehr weiter Rahmen zur Verfügung. Alles was wir tun dient diesem Ziel.

Werte eines Strafverteidigers – Bundesweite Tätigkeit

Unsere anwaltliche Tätigkeit darf nur deutsches Recht zum Gegenstand haben. Ansonsten scheuen wir jedoch keine Reise, die für das Ziel des Mandates förderlich ist.

Wieso sind Strafverteidiger wichtig?

Besser können wir es auch nicht sagen:

„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen ist.“

Dr. h.c. Gerhard Strate, Welt am Sonntag vom 18. Januar 2004
Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Am Anfang stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsverfahren). Voraussetzung dafür ist ein Anfangsverdacht, wobei die Hürden dafür – anders als für eine spätere Verurteilung – sehr gering sind. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet zu ermitteln (Legalitätsprinzip). Unter Ermittlungen fallen insbesondere Vernehmungen von Zeugen und Durchsuchungen, aber auch eine Vielzahl von anderen Maßnahmen.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens trifft die Staatsanwaltschaft eine Abschlussentscheidung. In der Regel handelt es sich dabei um eine Einstellung oder Anklageerhebung. Im Falle der Anklageerhebung folgen das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren. Diese führt nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern ein Gericht durch. In der Regel steht am Ende des Hauptverfahrens ein Urteil, welches mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann oder ansonsten vollstreckt wird. Im Urteil werden regelmäßig eine Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) oder eine Geldstrafe verhängt. Es können aber auch zahlreiche weitere Entscheidungen getroffen werden wie beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Einziehung von Vermögenswerten.

Was bedeutet Akteneinsicht und warum ist sie wichtig?

Die Akteneinsicht ermöglicht Ihrem Rechtsanwalt zahlreiche Unterlagen wie Beweise, Zeugenaussagen und Protokolle der Ermittlungsbehörden einzusehen. Erst mit diesem Wissen kann eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Diese ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

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Wieso ist Schweigen im Strafverfahren ein derart verbreiteter Ratschlag?

„Wer schweigt, der lügt!“ Das ist eine gesellschaftlich weit verbreitete Ansicht. Von der Hand zu weisen ist es nicht, dass manche Menschen Vorwürfen deswegen Gewicht geben mögen, weil eine Gegendarstellung unterbleibt. Noch schlimmer und unwiderruflich ist es jedoch Fehler im Rahmen seiner Gegendarstellung zu machen. Und diese passieren, auch wenn man unschuldig ist.

Das Strafverfahren ist nicht mit dem sozialen Miteinander vergleichbar. Es gelten andere Regeln. Erstens geht es um den Eindruck von Menschen, die sich beruflich mit Straftaten und dem aus guten Gründen historisch gewachsenen Recht auf Schweigen beschäftigen. Zweitens muss der Staat Ihnen die Straftat ohne vernünftige Zweifel nachweisen. Ein „ungutes Gefühl“ genügt nicht. Je weniger „Stoff“ vorhanden ist, desto schwieriger ist das grundsätzlich.

In welchen Fällen und auf welche Weise eine Einlassung sinnvoll ist, besprechen Sie ausschließlich mit Ihrem Strafverteidiger!

Was ist ein Strafbefehl?

Man kann es sich vorstellen wie ein „Urteil per Post“.

Der Erlass eines Strafbefehls erfolgt ohne mündliche Hauptverhandlung. Dafür müssen Staatsanwaltschaft und Gericht am Ende des Ermittlungsverfahrens einer Meinung sein. Dadurch werden Ressourcen der Justiz geschont. Auch für den Beschuldigten gehen damit Vorteile einher. Es entstehen weniger Kosten, eine eventuell mit Scham behaftete Situation in der öffentlichen Hauptverhandlung bleibt Ihnen erspart und das Verfahren ist schneller zu Ende.

Gleichzeitig können jedoch auch erhebliche Nachteile bestehen. Ein Strafbefehl zählt als ganz normales Urteil mit allen Folgen wie beispielsweise einer möglichen Eintragung ins Führungszeugnis. Es ist nicht mit einem Bußgeldbescheid zu verwechseln. Und trotzdem wurden nie die Beweise und Argumente so ausführlich vor Gericht erörtert wie es in einer Hauptverhandlung geschehen würde. Fehler passieren insbesondere regelmäßig bei der Bemessung der Höhe von Tagessätzen.

Nach Zustellung des Strafbefehles hat der Beschuldigte die Option, binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wurde ein zulässiger Einspruch erhoben, bestimmt das Gericht grundsätzlich einen Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung, in dem über den Einspruch entschieden wird. Das weitere Verfahren gleicht dann dem einer „normalen“ Anklage.

Ob Sie Einspruch einlegen sollten oder den Strafbefehl „akzeptieren“ sollten, entscheiden Sie mit Ihrem Rechtsanwalt nach ausführlicher Akteneinsicht!

Wir prüfen Ihren Strafbefehl
Was bedeutet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens?

Das bedeutet, dass das Ermittlungsverfahren beendet wird. Eine erneute Aufnahme des Ermittlungsverfahrens ist selten, aber nicht ausgeschlossen.

Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt, wenn nicht genügend Beweise für den Tatnachweis ermittelt werden konnten oder der Sachverhalt nicht für strafbar gehalten wird. Diese Einstellung wird gerne im Volksmund als „Kleiner Freispruch“ bezeichnet.

Eine Einstellung nach § 153 StPO kann in den Fällen erfolgen, in denen die vorgeworfene Tat – selbst wenn man sie nachweisen kann – nur ein äußerst geringes Gewicht aufweist.

Eine Einstellung nach § 153a StPO kann in den Fällen erfolgen, in denen die vorgeworfene Tat – selbst wenn man sie nachweisen kann – nur ein geringes bis mittleres Gewicht aufweist. Diese Art der Einstellung geht immer mit Auflagen oder Weisungen einher, wie beispielsweise der Pflicht einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse zu zahlen. Gleichzeitig gilt der Beschuldigte aber nicht als vorbestraft, der Vorwurf wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.

Was passiert in einer Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung ist manchmal in einem Termin erledigt, manchmal bedarf es mehrerer Termine. Dort werden nach Verlesung der Anklageschrift die Beweise erhoben, insbesondere die Zeugen gehört. Am Ende folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung und Sie haben ganz zum Schluss das „Letzte Wort“. Je nach Umfang erfolgt auch das Urteil noch am selben Tag.

Was Sie sagen und was nicht werden wir im Vorhinein ausführlich besprechen.

Was ist Untersuchungshaft?

Voraussetzung für die Anordnung der U-Haft ist zum einen ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, zum anderen muss ein Haftgrund vorliegen. Außerdem muss die Untersuchungshaft verhältnismäßig sein.

Ihr Rechtsanwalt wird die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, um den Untersuchungsgefangenen auf freien Fuß zu setzen. Der Besuchsverkehr des Verteidigers mit dem Untersuchungsgefangenen darf nicht eingeschränkt werden.

Ich möchte meinen Angehörigen im Gefängnis besuchen!

Gerne beantragen wir eine Besuchserlaubnis für Sie.

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Wann bin ich vorbestraft?

Alle verhängten Strafen werden im Bundeszentralregister eingetragen. Darauf haben jedoch nur wenige Zugriff – vor allem das Gericht und die Staatsanwaltschaft greifen in Folgeverfahren darauf zurück.

Für viele Mandanten ist wichtiger, was im Führungszeugnis steht. Dieses muss manchmal vorgelegt werden und dessen Inhalt ist ausschlaggebend, ob man sich als „nicht vorbestraft“ bezeichnen darf. In der Regel unterbleibt im Führungszeugnis eine Eintragung, wenn:

  1. Keine Voreintragungen im Bundeszentralregister vorhanden sind, und
  2. Die Verurteilung nicht mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe (mit Bewährung) bzw. nicht mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe beträgt.
Bewährung

Bewährung bedeutet, dass die Freiheitsstrafe nicht „abgesessen“ werden muss. Vielmehr beginnt eine „Testphase“, in welcher der Verurteilte nicht weiter straffällig werden darf und sich an bestimmte Auflagen und Weisungen halten muss. Verstößt er dagegen, wird die Bewährung gegebenenfalls widerrufen und die vollständige Freiheitsstrafe muss „abgesessen“ werden. Übersteht er die „Testphase“, wird die Strafe erlassen. Die Länge der Bewährungszeit beträgt in der Regel circa drei Jahre und ist von der Dauer der Freiheitsstrafe zu unterscheiden.

Gibt es Besonderheiten für Täter unter 21 Jahren? (Jugendstrafrecht)

Im Jugendstrafrecht (für Jugendliche bis 18 Jahre und teilweise für Heranwachsende bis 21 Jahre) wird berücksichtigt, dass sich die Beschuldigten noch entwickeln. Das gesamte Jugendstrafrecht ist vom sog. Erziehungsgedanken dominiert. Insbesondere bei den Rechtsfolgen sind daher einige Besonderheiten zu beachten. Bei Jugendlichen ist die Hauptverhandlung – anders als bei Heranwachsenden und Erwachsenen – auch nicht öffentlich.

Was ist eine Strafanzeige und ein Strafantrag?

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines eventuell strafbaren Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft. Jeder darf eine Strafanzeige stellen. Die Strafanzeige führt in der Regel zu einem Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft. Was die Staatsanwaltschaft einmal weiß, vergisst sie nicht – sprich: Eine Strafanzeige ist nicht zurücknehmbar.

Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag. Gemeint ist damit der Wille des Geschädigten, dass das Verhalten des Beschuldigten strafrechtlich verfolgt wird. Grundsätzlich werden Straftaten auch ohne diesen Willen verfolgt. Beispiele für Ausnahmen sind (sog. Strafantragsdelikte): Hausfriedensbruch § 123 StGB, Beleidigung §§ 185, 194 StGB und Haus- und Familiendiebstahl §§ 242, 247 StGB. Der Strafantrag ist in der Regel zurücknehmbar gemäß § 77d StGB.

Wieso sollte ich als Geschädigter einen Rechtsanwalt einschalten?

Ein anwaltlicher Beistand unterstützt Sie beim Sammeln und Sichern von Beweisen und der Aufbereitung des Sachverhaltes für die Staatsanwaltschaft und stellt sicher, dass Ihre Interessen im Verfahren ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu zählen unter anderem auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder ein Vorgehen nach dem Gewaltschutzgesetz. Gleichzeitig erklärt er Ihnen etwaige Entwicklungen im Verfahren und stellt dabei sicher, dass der Beweiswert Ihrer Zeugenaussage unbeeinträchtigt bleibt.

Unabhängig davon sollten Sie nach den obigen Maßstäben für Beschuldigte einen Rechtsanwalt auf jeden Fall einschalten, wenn Sie sich gegebenenfalls selbst im Rahmen dieses Sachverhaltes strafbar gemacht haben könnten.

Wieso sollte ich als Zeuge einen Rechtsanwalt einschalten?

Als Zeuge bedarf es in der Regel nicht eines Rechtsbeistandes. Davon sind zwei Ausnahmen zu machen:

  1. Die Aussage ist für Sie persönlich von besonderer Bedeutung. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, inwiefern durch bestimmte Verhaltensweisen oder Kontakt eine Beeinträchtigung des Beweiswertes zu befürchten ist oder welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz zur Verfügung stehen.
  2. Sie haben sich möglicherweise selbst im Rahmen des zugrunde liegenden Sachverhaltes strafbar gemacht. Siehe in diesem Fall die Fragen in Bezug auf den Beschuldigten.
Habe ich in Aussage-gegen-Aussage Situationen überhaupt etwas zu befürchten?

Ja. Zwar muss Ihnen die Tat nachgewiesen werden, ohne dass dem Gericht „vernünftige Zweifel“ verbleiben. Dies ist in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen auch schwieriger, aber nicht unwahrscheinlich. Hier ist es besonders wichtig mit Hilfe Ihres Strafverteidigers die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Zweifel zu ziehen.

Einblick in unser Wartezimmer
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